AGB - Hundetraining Roßdorf

Hundetraining Roßdorf
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AGB

 § 1 Tierhaltergefährdungshaftung und Haftung allgemein
Während der Trainingseinheit durch das Hundetraining Rossdorf bleibt der Tierhalter und Kunde Eigentümer des Tieres im Sinne des §833 BGB.

Der Tierhalter versichert, dass sein Tier bei seiner Wohnortgemeinde ordnungsgemäß angemeldet ist und für seinen Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht.

Der Tierhalter und Kunde haftet für alle Schäden, die sein Tier während der Trainingseinheit verursacht oder die es in dieser Zeit selbst erleidet. Hierzu zählen auch mögliche Schäden, eine Zerstörung oder Beschmutzungen des Eigentums oder der Bekleidung der das Training leitenden Person, sowie Verletzungen des Trainingsleiters oder von anwesenden Hunden, die vom eigenen Tier verursacht werden. Der Tierhalter und Kunde stellt das Hundetraining Rossdorf diesbezüglich von allen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen Dritter, frei, auch wenn der Kunde auf Veranlassung des Trainers gehandelt hat und/oder sich der entsprechende Vorfall auf einem vom Trainer bestimmten Trainingsgelände ereignet hat, es sei denn, der Trainer hätte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

Falls der Kunde vom Trainer angewiesen wird, die Leine zu lösen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für das Verhalten seines Hundes und die möglichen Folgen.

Sind dem Hundetraining Rossdorf durch den Kundenhund Schäden und Kosten entstanden, sind diese dem Hundetraining Rossdorf unverzüglich zu ersetzen.

Der Tierhalter und Kunde versichert, dass das für das Training notwendige Zubehör (Halsband, Geschirr, Leinen, Maulkorb, etc.)  funktionstüchtig und sicher ist und es sich um kein tierschutzwidriges Zubehör handelt. Die zum Tier gehörige Steuermarke ist am Halsband oder Brustgeschirr anzubringen.

Hunde, die in der Vergangenheit oder aktuell Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die zu einem Zuschnappen oder Zubeißen führten, sind mit einem passenden Maulkorb zu sichern. Der Trainer behält sich vor, den Hund des Kunden nur zum Training zuzulassen, wenn dieser entsprechend gesichert ist.

Das Hundetraining Rossdorf haftet nicht für das vom Tierhalter und Kunden verwendete oder bereitgestellte Zubehör.

Ist eine für das Training angemeldete unkastrierte Hündin läufig, so ist dies dem Hundetraining Rossddorf umgehend mitzuteilen. Das Hundetraining Rossdorf haftet nicht für die Folgen eines Deckaktes während oder im Zusammenhang mit der Trainingszeit. Hieraus entstehende Kosten trägt allein der Tierhalter.

Das Hundetraining Rossdorf haftet nicht für Schäden in der Wohnung des Tierhalters und Kunden, wenn das Training in Form eines Hausbesuches stattfindet.

Der Tierhalter und Kunde erklärt, dass das Hundetraining Rossdorf in Person von Frau Nicole Casez berechtigt ist, zur Durchführung der hier vereinbarten Tätigkeiten sein  Grundstück/sein Haus/seine Wohnung zu betreten.

Der Tierhalter gewährleistet, dass im Falle eines Hausbesuchs Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder Ähnliches während der Trainingseinheit unzugänglich verwahrt werden.  

Zivilrechtliche Forderungen gegen das Hundetraining Rossdorf werden ausgeschlossen.

Das Hundetraining Rossdorf erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Etwaige Ansprüche finden ihre monetäre Grenze in der Obergrenze dieser Versicherung.

Das Hundetraining Rossdorf haftet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

§2 Mitwirkungspflichten:
Der Kunde ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass im Zusammenhang mit der vereinbarten Trainingseinheit Schäden vermieden werden.

Kommt der Kunde dem nicht nach, kann der Trainer die Trainingseinheit abbrechen.

§3 Art- und verhaltensgerechte Behandlung des Tieres
Das Hundetraining Rossdorf verpflichtet sich, das Training so zu gestalten, dass das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen nicht verletzt werden.

Hundetraining Rossdorf behält sich vor, Hilfsmittel des Halters abzulehnen, sofern diese als tierschutzwidrig einzustufen sind.

Hundetraining Rossdorf behält sich außerdem vor, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die gültige Tierschutzhundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.

Das Hundetraining Rossdorf verpflichtet sich weiter, das am Training teilnehmende Tier wissentlich keinen Gefahren auszusetzen. Sollte für eine Trainingseinheit zwischen Tierhalter und Hundetraining Rossdorf die Vereinbarung getroffen werden, dass der Hund ohne Leine geführt werden kann oder soll, so ist dem Halter bewusst, dass sich hierdurch die Gefährdung für sein eigenes Tier, andere Tiere, Menschen oder Sachen erhöht. Der Tierhalter übernimmt hierbei die volle Haftung für entstehende Verletzungen oder Schäden.

Für Verpflegung des zu trainierenden Mensch-Hund-Teams ist allein der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich, Futter und Spielzeug sind vom Kunden in ausreichender Menge eigenverantwortlich zum Training mitzubringen.

Bei widrigen Wetterverhältnissen, die ein Training negativ beeinflussen oder unmöglich machen würden,  behält sich das Hundetraining Rossdorf vor, die vereinbarte Trainingseinheit ohne finanzielle Rückvergütung neu zu terminieren oder diese abzusagen.

Das Hundetraining Rossdorf weist ausdrücklich darauf hin, dass während der vereinbarten Trainingseinheit ein Restrisiko für Gesundheit und Leben des Tiers durch unvorhersehbare Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, o. ä. besteht.

§4 Lerngarantie:
Hundetraining Rossdorf übernimmt keine Garantie für das Erreichen des gemeinsam erarbeiteten Trainings- oder Feinziels.

Der Kunde wird darüber unterrichtet, dass die während der Trainingseinheiten gelehrten Übungen nur durch eine regelmäßige und korrekte Umsetzung durch den Kunden auch außerhalb der gemeinsamen Trainingseinheiten zum Erfolg führen können.

Die Trainingseinheiten richten sich nach den Wünschen des Kunden unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten seines Hundes, wie z. B. seinem Alter, seiner körperlichen Verfassung, seiner Rasse.

§5 Entgelte:
Die Preise des Hundetraining Rossdorf richten sich nach der auf der Homepage www.hundetraining-rossdorf.de jeweils aktuell veröffentlichten Preisliste. Preiserhöhungen behalten wir uns vor.

Eine Trainingseinheit beträgt jeweils 30 oder 60min. Hierzu gehören auch Beratungsgespräche, Terminvereinbarungen und Bezahlung der Trainingseinheit. Erscheint der Kunde zu spät zum vereinbarten Trainingstermin, geht diese Zeit zu seinen Lasten und berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts.
Wird während der Trainingseinheit augenscheinlich, dass der Kunde oder sein Hund nicht mehr aufnahmefähig ist, behält sich der Trainer vor, das Training vor Ablauf der Trainingszeit zu beenden, ohne dass dem Kunden hierfür eine finanzielle Rückvergütung zusteht.

Die Kilometer-Pauschale wird für eine Trainingseinheit mit 0,70€ pro gefahrenem Kilometer vom Standort des Hundetraining Rossdorf zum Trainingsort und zurück berechnet. Für Trainingseinheiten innerhalb der Gemeinde 64380 Roßdorf wird keine Kilometer-Pauschale berechnet.

Das Entgelt für die Trainingseinheit ist zum Ende derselben in bar zu entrichten.
Auf Wunsch erhält der Kunde im Nachgang eine schriftliche Rechnung oder vor Ort eine Quittung über die Trainingseinheit.

Die Kosten für An- und Abfahrt des zu trainierenden Mensch-Hund-Teams sind vom Kunden zu tragen.

Aufgrund der Regelung nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.

§6 Vertragslaufzeit / Kündigungsfristen:

a) Wird ein vereinbarter Trainingstermin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch den Kunden abgesagt oder erscheint der Kunde ohne Angabe von Gründen nicht zum vereinbarten Trainingstermin, so ist der Trainingstermin dem Hundetraining Rossdorf voll zu vergüten.

b) Werden vereinbarte Trainingstermine länger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, so entstehen dem Kunden hierdurch keine Kosten.  

c) Beide Parteien sind berechtigt, die Trainingseinheit ohne Rückvergütung sofort zu beenden, sofern sich die andere Partei vertragswidrig oder tierschutzwidrig verhält.

d) Der Trainer kann den Kunden oder seinen Hund bei unangemessenem Verhalten vom Training ausschließen, ohne dass dem Kunden hierfür eine finanzielle Rückvergütung zusteht.

§7 Gesundheit, Krankheiten, Ektoparasiten und Endoparasiten
Der Halter und Kunde versichert, dass

  • sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Ektoparasiten und Endoparasiten (z. B. Flöhe, Milben, Durchfallerkrankung, Pilzerkrankungen, Giardien)  ist
  • sein Tier einen aktuell vorhandenen Impfstatus gegen Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Parainfluenza besitzt
  • für seinen Hund eine aktuell gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht
  • der Hund bei seiner Wohnortgemeinde ordnungsgemäß angemeldet ist
  • zwischen der letzten Fütterung seines Hundes und der vereinbarten Trainingseinheit mindestens zwei Stunden vergangen sind

Das Hundetraining Rossdorf behält sich das Recht vor, die Trainingseinheit mit dem Tier abzulehnen, sofern es ansteckend erkrankt ist oder unter Ektoparasiten oder Endoparasiten leidet, die eine erhebliche Ansteckungsgefahr für andere Tiere mit sich bringen. Die Kosten für diese Trainingseinheit sind in diesem Falle durch den Kunden voll zu entrichten.

Treten im Rahmen der Trainingseinheit durch das Hundetraining Rossdorf beim Kundenhund Verletzungen oder Krankheiten zu Tage oder auf, die behandlungsbedürfig erscheinen oder durch die das Training für das Tier nicht zumutbar ist, so kann das Hundetraining Rossdorf die Trainingseinheit mit dem betroffenen Tier verweigern oder abbrechen, ohne dass dem Kunden hierfür eine finanzielle Rückvergütung zusteht.

Verschweigt der Kunde wissentlich eine ansteckende Krankheit oder den Befall mit übertragbaren Ektoparasiten oder Endoparasiten und kommt es dadurch zur Ansteckung oder Übertragung auf andere an der Trainingseinheit teilnehmenden Tiere, so hat der Kunde die daraus entstehenden Tierarztkosten zu tragen.

Sollte der Hund akute oder chronische Erkrankungen, Bewegungseinschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten jeglicher Art haben, ist dies vor Beginn der Trainingseinheit dem Trainer mitzuteilen.

Auf Verlangen sind dem Trainer durch den Kunden die Hundesteuer-Marke, der Heimtierausweis seines Hundes, die Police der Hundehalterhaftpflichtversicherung, eine Bescheinigung über den Wesenstest des Hundes oder die behördliche Erlaubnis zum Führen seines zum Training mitgebrachten Hundes vorzulegen.

Ist die Person, die den Hund während der Trainingseinheit führt, körperlich oder geistig eingeschränkt, ist dies dem Trainer vor Beginn der Trainingseinheit mitzuteilen. Sollte diese Einschränkung die Trainingseinheit zur Erreichung des Trainings- oder Feinziels unmöglich machen, kann der Trainer das Training verweigern oder abbrechen, ohne dass dem Kunden hierfür eine finanzielle Rückvergütung zusteht.

Die Teilnahme am Training durch Minderjährige ist ausschließlich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person möglich. Das Mindestalter für die aktive Teilnahme am Training beträgt 16 Jahre. Das Risiko für die Trainingsteilnahme eines Minderjährigen am Training übernimmt die erziehungsberechtigte Person.

§8 Nebenabsprachen:
Mündliche Absprachen zwischen dem Kunden und dem Hundetraining Rossdorf bedürfen der schriftlichen Bestätigung, die Bestandteil des (auch mündlich geschlossenen) Vertrages wird.

§9 Fragebogen zum Tier / zu den Tieren:
Der Fragebogen zum Training ist Bestandteil des geschlossenen Vertrages zum Training oder zur Beratung. Der Tierhalter und Kunde versichert, diesen nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, bzw. dessen Fragen zu beantworten und keine ihm bekannten Informationen wissentlich nicht anzugeben.

§10 Geschäftsbedingungen:
Der Kunde versichert, die Geschäftsbedingungen des Hundetraining Rossdorf, die der Homepage des Hundetraining Rossdorf zu entnehmen sind, zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass von ihm und seinem Tier angefertigte Fotografien oder Videoaufnahmen auf Werbematerialien, bei öffentlichen Veranstaltungen, auf der Homepage www.hundetraining-rossdorf.de oder in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

§11 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser möglichst nahe kommenden, wirksamen, Regelung, zu treffen.

§12 Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist 64380 Roßdorf.
Hundetraining Roßdorf
   0152 / 327 556 17  info@hundetraining-rossdorf.de
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